15. März – Tag der Verfassung der Republik Belarus!

Am 15. März 1994 verabschiedete der Oberste Rat der Republik Belarus das Grundgesetz unseres Landes – die Verfassung der Republik Belarus.

In der Verfassung wurden die grundlegenden Prinzipien der Organisation und Entwicklung von Gesellschaft und Staat allgemein festgelegt und konsolidiert sowie die wichtigsten staatlichen Institutionen rechtlich festgeschrieben. Zum ersten Mal wurde in Belarus die Institution der Präsidentschaft eingeführt.

Seit mehr als 25 Jahren entwickelt und stärkt sich die Republik Belarus auf der Grundlage der Verfassung Schritt für Schritt zu einem demokratischen, sozialen Rechtsstaat. Die vergangene Periode hat das Bekenntnis des belarussischen Volkes zu den universellen menschlichen Werten bestätigt, sein Streben nach der konsequenten Durchsetzung der wirklichen Menschen- und Bürgerrechte und -freiheiten.

Am 13. März, am Vorabend des Tages der Verfassung der Republik Belarus, fand die bereits zur Tradition gewordene Ausstellungspräsentation der Verfassung von Belarus statt. Die Ausstellung zeigte Kopien des Statuts des Großfürstentums Litauen 1588, der Verfassung der UdSSR von 1919, der Verfassung der BSSR von 1978, der Verfassung vom 15. März 1994, der Verfassungssammlung von Belarus, der Verfassung von 1994 mit Änderungen und Ergänzungen, die bei den nationalen Referenden vom 24. November 1996 und 17. Oktober 2004 verabschiedet wurden. Alle Exponate werden von Svetlana Tsyuga, Dozentin des Lehrstuhls für Theorie und Geschichte des Staates und des Rechts, präsentiert, die den Studenten über die Geschichte des Konstitutionalismus in der Republik Belarus erzählte.

Nach der Ausstellung nahmen die Studenten am Runden Tisch „Verfassung von Belarus: Geschichte und Moderne“ teil. Während des Runden Tisches erörterten die Studierenden die Rolle der Verfassung beim Aufbau des Rechtsstaats in der Republik Belarus, diskutierten das verfassungsmäßige Recht des belarussischen Volkes auf direkte Beteiligung an der Verwaltung der gesellschaftlichen und staatlichen Angelegenheiten sowie die Rolle der lokalen Gebietskörperschaften bei der Bildung eines demokratischen Rechtsstaates in der Republik Belarus.

Fakultät für Jura